Zur Dokumentation des Fortschrittes bei der Umsetzung des Schallschutzprogramms BBI veröffentlichen wir an dieser Stelle regelmäßig den aktuellen Stand der Antragsbearbeitung.
Das Jahr 2011 stand ganz im Zeichen der baulichen Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen. Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurden ca. 12.500 Kostenerstattungsvereinbarungen (KEV) an die Eigentümer versandt. Mit diesen KEV erhält der Eigentümer Sicherheit hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen zum Schallschutz und den erstattungsfähigen Kosten. Nach Unterzeichnung dieser KEV erfolgt durch die Eigentümer die Beauftragung der bauausführenden Firma.
Über 1.200 Eigentümer haben die Maßnahmen zum Schallschutz bereits umgesetzt. Die bauausführenden Firmen stehen zur Beauftragung durch die weiteren Eigentümer bereit.
Zum Schutz gegen Einwirkungen von Fluglärm werden auf Antrag auch besonders schutzbedürftige Einrichtungen wie Kinderbetreuungsstätten, allgemeinbildende Schulen bzw. Hochschulen, sowie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen mit Schallschutzvorrichtungen und Belüftungseinrichtungen ausgestattet. Seit 2007 ist die FBB mit den Trägern (Kommunal- sowie Gemeindevertretern) der Einrichtungen in Gesprächen.
In den betroffenen Regionen sind ca. 50 besondere Einrichtungen anspruchsberechtigt.
Davon haben die Träger von 38 Einrichtungen Anträge auf Schallschutzmaßnahmen gestellt.
Unser Hauptaugenmerk lag zunächst auf der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow. Diese Gemeinde ist zahlenmäßig am stärksten betroffen. In 14 Einrichtungen konnten die Maßnahmen bereits umgesetzt werden. Weitere 6 Objekte werden plangemäß bis zur Inbetriebnahme des Flughafens BER schalltechnisch ertüchtigt.
Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 20. Und 21. September 2011 wurde als Entgegenkommen der Flughafengesellschaft festgelegt, dass weitere 150 Flughafennachbarn Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen geltend machen können. Die Berechnungen hierfür wurden auf der Grundlage der im Juli 2011 von der Deutschen Flugsicherung vorgestellten Flugrouten und dem für 2015 erwartete Flugaufkommen durchgeführt.
Durch die am 26.01.2012 veröffentlichten künftigen An- und Abflugrouten für den Flughafen Berlin Brandenburg besteht nun Klarheit und die Schallschutz- und Entschädigungsgebiete können auf dieser Basis nochmals überprüft werden. Ziel ist es, die Anwohner unbürokratisch und schnell mit dem erforderlichen Schallschutz zu versorgen. Dazu werden wir uns in den nächsten Wochen weiter um direkte Gespräche mit den betroffenen Anwohnern bemühen. Auf diesem Weg können offene Fragen schnell geklärt und falls erforderlich, Hilfestellung bei der Beauftragung der baulichen Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen geleistet werden.
Im November 2011 wurde von uns die 5. Staffel von Informationsveranstaltungen in Ludwigsfelde durchgeführt. Dazu waren Mitarbeiter der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB), des planenden Ingenieurbüros A.I.T. GmbH sowie bauausführende Firmen anwesend. Ca. 100 Eigentümer aus Ludwigsfelde nahmen dieses Informationsangebot wahr.
Auf der Informationsveranstaltung wurde den Anwesenden das Schallschutzprogramm erläutert. Schwerpunkte hierbei waren Hinweise zur Abwicklung der Anträge sowie die bauliche Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen. Im Anschluss daran konnten die Eigentümer den Mitarbeitern des Schallschutzteams der FBB sowie den Mitarbeitern des Ingenieurbüros A.I.T. GmbH gezielte Fragen stellen.
Ergänzt wurde die Veranstaltung durch Informationsstände von bauausführenden Firmen.
Um auch denjenigen, die nicht an den Veranstaltungen teilnehmen konnten, die Möglichkeit der Information zu geben, stellen wir die Präsentation der Veranstaltung an dieser Stelle zur Verfügung.
Am 20.10.2009 wurde der Planergänzungsbeschluss „Lärmschutzkonzept BBI“ veröffentlicht. Darin wurden die Punkte Flüge in der Nacht, passiver Schallschutz während der Nacht und Festlegung des Entschädigungsgebietes Außenwohnbereich neu geregelt. Informationen dazu finden Sie unter Allgemeines Rechtlicher Hintergrund oder unter folgendem Link:
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