Verbotene Gegenstände an Board - Öffnen von Gepäckstücken vor Abflug
In Umsetzung der geltenden Sicherheitsbestimmungen der Zivilluftfahrt ist eine lückenlose Kontrolle des Gepäcks durch die Luftsicherheitsbehörde sicherzustellen.
Externer Link zum Luftfahrt-Bundesamt
Gepäcknachkontrollverfahren